Als Rechtsanwälte begleiten wir Arbeitnehmer sowie deren betriebliche Interessenvertreter (Betriebsräte, Gesamtbetriebsräte, Konzernbetriebsräte) in allen Fragen des Arbeits- und Betriebsverfassungsrechts.
Wir verhandeln regelmäßig und bundesweit vor den Arbeitsgerichten mit Arbeitgebern nationaler und internationaler Unternehmen. Unsere Mandanten schätzen unsere langjährige Erfahrung, unser fachliches Know-how, den Blick für das Wesentliche und unsere pragmatischen Lösungsansätze.
Betriebsräte vertreten wir im Rahmen arbeitsgerichtlicher Beschlussverfahren und Einigungsstellenverfahren. Beispielsweise vertreten wir Sie in
- Zustimmungsersetzungsverfahren
- Einigungsstelleneinsetzungsverfahren
- Unterlassungsverfahren
- Verfahren wegen der groben Verletzung gesetzlicher Pflichten
- Wahlanfechtungsverfahren
Bei der Bearbeitung betriebsverfassungsrechtlicher Themen insbesondere im Zusammenhang mit der Erstellung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen beraten wir Sie auch gern als juristische Sachverständige.
Arbeitnehmer vertreten wir vornehmlich
- außergerichtlich im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Gestaltung von Aufhebungsverträgen) sowie
- gerichtlich im Falle eines Kündigungsschutzverfahrens
Bei der rechtssicheren Gestaltung von maßgeschneiderten Aufhebungsverträgen geht es in erster Linie darum, das für den Mandaten optimale Paket zu verhandeln. Gleichzeitig ist es bei der Vertragsgestaltung von besonderer Bedeutung, etwaige künftige Konflikte zu erkennen und diese dann vorausschauend zu vermeiden. Dazu helfen und beraten wir Sie möglichst frühzeitig, um unnötige Rechtsstreitigkeiten zu verhindern.
Die Vertretung in Kündigungsschutzverfahren bedarf stets der individuellen kündigungsrechtlichen Bewertung des Einzelfalls. Wir beraten Sie dazu ausführlich, kompetent und mit dem Blick fürs Wesentliche.
Kontaktieren Sie uns gerne